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Beschäftigtendatenschutz in den USA: eher Wunsch als Realität

Jetzt ist es sozusagen „amtlich“: Der Datenschutz wird in vielen US-amerikanischen Firmen nicht eingehalten. Das bestätigt ein Gutachten der US-Beratungsfirma Galexia zum Safe-Harbor-Abkommen. Auch betroffen: deutsche Beschäftigtendaten.

Daten von deutschen Beschäftigten in US-amerikanischen Rechenzentren

Von vielen Beschäftigten aus deutschen Unternehmen, insbesondere aus Konzernen, werden ihre personenbezogenen Daten häufig bei den US-amerikanischen Konzernmüttern oder in Rechenzentren in den USA gespeichert und verarbeitet. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz vor dem Hintergrund von EU-Richtlinien ist dies nur zulässig, falls sich die US-amerikanischen Unternehmen verpflichtet haben, das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen einzuhalten und umzusetzen. Dieses Abkommen soll zentrale Datenschutzstandards gewährleisten. Hierzu gab es bei vielen betrieblichen Interessenvertretern, Beschäftigten aber auch bei Fachexperten erhebliche Bedenken.

Diese sind nun im Rahmen einer Studie bestätigt worden. Ein Gutachten des US-Beratungsunternehmens Galexia mit dem Titel "The US Safe Harbor - Fact or Fiction?" http://www.galexia.com/public/research/articles/research_articles-pa08.html hat gewaltige Vollzugsdefizite aufgezeigt. Weiterhin wird in der Studie festgestellt, dass 206 Unternehmen zwar behaupteten, Mitglied von Safe Harbor zu sein, es aber in Wirklichkeit gar nicht waren.

Was kann der Betriebsrat tun?

Der Betriebsrat hat zwar grundsätzlich bei der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung von Leistungs- und Verhaltensdaten mitzubestimmen. In diesem Rahmen kann er auch die Zugriffsrechte, auch von externen Personen, einschränken. Ob dieses Mitbestimmungsrecht jedoch ausreicht, die Verlagerung in die USA zu verhindern, ist strittig.

Weitere Informationen

Meldung im Heise Newsticker: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Safe-Harbor-Abkommen-Freibrief-fuer-amerikanische-Datenschutz-Suender-933700.html  

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